Nebenbeschäftigung | 10-10%
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Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundesgericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Infolge der Pensionierung von zwei Mitgliedern sucht das Bundesgericht für die eidgenössische Schätzungskommission zwei Mitglieder für folgenden Kreis: • Kreis 8: Kanton Aargau und Olten-Gösgen im Kanton Solothurn
Zusätzliche Informationen
Eintritt: 1. Januar 2027 (oder nach Vereinbarung) Bewerbungsfrist: 20 mars 2026
Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, usw.) online einzureichen.
Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert.
Fragen zur Stelle
David Stämpfli Präsident der Kommission des Kreises 8 062 212 10 30.